Amtssignatur

Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung werden behördliche Erledigungen (z.B. Bescheide) mit einer Amtssignatur, der Signatur der Behörde auf einem amtlichen Schriftstück, versehen.

Die Amtssignatur besteht aus:

  • Bildmarke der Behörde
  • Fertigungsklausel und Signator (optional)
  • Datum der Signatur
  • ausstellender Zertifizierungsdiensteanbieter (Name und Herkunftsland)
  • Seriennummer des Zertifikats
  • codierter Signaturwert
  • Hinweis auf die Gültigkeit für den Papierausdruck bzw. auf die Rückführbarkeit in die elektronische Form oder ob das Dokument nur elektronisch gültig ist

Beispiel einer Amtssignatur:

Beispiel Amtssignatur

Für die Prüfung der Signatur stellen die Behörden Verfahren zur Verfügung mit welchen elektronische oder auch ausgedruckte Dokumente (je nach angebrachtem Hinweis) geprüft werden können.

Beispiele und detaillierte Informationen:

Ein einfaches Beispiel zum Thema Erstellung eines Bescheides und Aufbringen sowie Prüfen der Amtssignatur kann auf der Demonstrationsseite http://demo.a-sit.at/e_government/bescheid_einfach/index.html praktisch ausprobiert werden.