Amtssignatur
Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung werden behördliche Erledigungen (z.B. Bescheide) mit einer Amtssignatur, der Signatur der Behörde auf einem amtlichen Schriftstück, versehen.
Die Amtssignatur besteht aus:
- Bildmarke der Behörde
- Fertigungsklausel und Signator (optional)
- Datum der Signatur
- ausstellender Zertifizierungsdiensteanbieter (Name und Herkunftsland)
- Seriennummer des Zertifikats
- codierter Signaturwert
- Hinweis auf die Gültigkeit für den Papierausdruck bzw. auf die Rückführbarkeit in die elektronische Form oder ob das Dokument nur elektronisch gültig ist
Beispiel einer Amtssignatur:

Für die Prüfung der Signatur stellen die Behörden Verfahren zur Verfügung mit welchen elektronische oder auch ausgedruckte Dokumente (je nach angebrachtem Hinweis) geprüft werden können.
Beispiele und detaillierte Informationen:
Ein einfaches Beispiel zum Thema Erstellung eines Bescheides und Aufbringen sowie Prüfen der Amtssignatur kann auf der Demonstrationsseite http://demo.a-sit.at/e_government/bescheid_einfach/index.html praktisch ausprobiert werden.
