Verwaltungssignatur
Bis Ende 2007 gab es, aus einer Übergangsregelung des E-Government-Gesetzes, Bürgerkarten mit Verwaltungssignaturen.
Bis zum 31.12.2007 derart ausgestellte Bürgerkarten bleiben weiterhin bis zum Ablauf des Zertifikates gültig, längstens jedoch bis 31.12.2012.
Es gab zwei Varianten von Verwaltungssignaturen:
(1) geeignete Chipkarte und Signatur-PIN wie bei der qualifizierten Signatur
(2) "Handy-Signatur": Nach einer Passwort-Eingabe wurde ein Einmal-Code als SMS auf ein registriertes Mobiltelefon geschickt. Damit wurde auf einem sicheren Server die Signatur ausgelöst.
